Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen: Mehr Raum für praxisnahes Lernen
Schülerfirmen geben jungen Menschen die Möglichkeit, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, sich auszuprobieren und wichtige Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun einen Anwendungserlass veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Leistungen von Schülerfirmen, die rechtlich unselbständig sind, in die Schulorganisation eingebunden werden und im Rahmen von unternehmerischen Schulprojekten ökonomisches Handeln oder Berufliche Orientierung vermitteln, umsatzsteuerfrei sind (vgl. Abschnitt 4.21.1. Abs. 16 Nr. 4 des BMF-Anwendungserlasses, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-24-ust-befreiung-schul-und-bildungszweck.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Damit werden Schülerfirmen offiziell als Lehr- und Lernformat weiter gestärkt. Ihre Arbeit bleibt Teil der schulischen Bildungsleistung und sie können unter realen Bedingungen handeln, ohne dass Umsatzsteuerpflichten ihren Arbeitsalltag erschweren. Für die IW JUNIOR ist das ein wichtiger Schritt, um junge Gründerinnen und Gründer zu stärken, Praxiswissen zu vermitteln und ökonomische Bildung an Schulen weiter zu fördern.
